Europäisches Parlament verabschiedet neues Europäisches Wahlrecht

Eine langjährige Forderung von Europa-Union, JEF und Union Europäischer Föderalisten ist heute in Erfüllung gegangen: Das Europäische Parlament verabschiedete ein neues Wahlrecht für die Europawahl 2024. Es sieht unter anderem die Schaffung eines europaweiten Wahlkreises vor. Mit einer zweiten Stimme können die Wählerinnen und Wähler künftig eine europaweite Liste wählen. 28 Mandate sollen auf diese Weise vergeben werden. Über die transnationalen Listen sollen auch die von ihren Parteienfamilien aufgestellten europäischen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten gewählt werden.

„Der europäische Wahlkreis stärkt das europäische Spitzenkandidatenprinzip und wird mit dazu beitragen, dass der Ausgang der Europawahl nicht wieder vom Europäischen Rat ignoriert werden kann, wie dies 2019 geschehen ist“, kommentiert EUD-Generalsekretär Christian Moos. Die Europa-Union begrüße auch, dass eine neue 3,5 %-Hürde für die Europawahl eingeführt werde. Sie gilt für Mitgliedstaaten, die mit mehr als 60 Abgeordneten im Europaparlament vertreten sind. „Diese Sperrklausel stärkt das europäische Parlament“, sagt Moos. Des Weiteren sieht das neue EU-Wahlrecht vor, dass Wahllisten geschlechterparitätisch besetzt werden.

„Wir danken unseren Aktiven, die sich auf allen Ebenen der Europa-Union Deutschland, der JEF und der Union Europäischer Föderalisten für die EU-Wahlrechtsreform eingesetzt haben. Unser Dank gilt insbesondere allen Parteien, die an einem Kompromiss und einer zukunftsfähigen Lösung gearbeitet haben“, betont der EUD-Generalsekretär. Die Europa-Union Deutschland erwarte nun vom Rat der EU, dass dieser den Weg für diese wichtigen Neuerungen frei mache, so Moos.